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Night Insider

Ratgeber3 Min. Lesezeit

Rotlicht Zürich: Langstrasse und das Recht

Rotlicht Zürich, die Rechtslage: wo und wann Strassen- und Fensterprostitution erlaubt ist und warum die Langstrasse keine legale Zone ist.

Eine nasse Strasse im Kreis 4 nach dem Regen. Generiertes Bild, kein Foto.

Von The Night InsiderGeprüft 03.10.202616 QuellenSo prüfen wir

Gibt es in Zürich ein Rotlichtviertel?

Kein einzelnes Viertel. Die Stadt nennt drei Strichzonen, in denen Strassen- und Fensterprostitution erlaubt ist, jeweils zu festen Zeiten. Auf allem anderen öffentlichen Grund ist Strassenprostitution verboten (PGVO Art. 7). Das meiste Angebot liegt drinnen, in Clubs und Studios.

Strassen- und Fensterprostitution heisst: auf öffentlichem Grund oder von dort wahrnehmbar (PGVO Art. 6). Für Betriebe in Innenräumen gelten die Regeln für Salons.

Die drei Strichzonen: die Rechtslage in Kürze

  • Niederdorf (Kreis 1): die Altstadt zwischen Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai. Strasse 22 bis 2 Uhr, Fenster 19 bis 5 Uhr.
  • Allmendstrasse: von der südlichen Autobahnausfahrt Richtung Zürich (Parkplatz Brunau, unter der Autobahnbrücke) bis auf Höhe der Parkhausspirale Sihlcity. 19 bis 5 Uhr.
  • Strichplatz Depotweg (Kreis 9, Altstetten): Sonntag bis Donnerstag 18.30 bis 2 Uhr, Freitag und Samstag 19.30 bis 3 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Tor zu.

Hinweis

Ältere Presseberichte nennen für den Depotweg 19 bis 5 Uhr. Die aktuelle Liste der Stadt sagt etwas anderes. Es gelten die Zeiten oben.

Gesetzliche Zeiten pro Nacht. Rechtslage, keine Empfehlung.

Zeiten der Zonen in einer Nacht So–Do

  • NiederdorfAltstadt, Kreis 1Strassenstrich22:00–02:00Fensterprostitution19:00–05:00
  • AllmendstrasseBrunau bis Sihlcity · Strassenstrich19:00–05:0019:00–05:00
  • Strichplatz DepotwegAltstetten, Kreis 9 · Strassenstrich18:30–02:0018:30–02:00

Zeiten aus der Zonenliste der Stadt Zürich, vom Stadtrat festgelegt (PGVO Art. 7). Ausserhalb einer Zone oder ihrer Zeiten kann ein Gast gebüsst werden (PGVO Art. 17).

Langstrasse und Kreis 4: bekannt, aber keine Strichzone

Die Langstrasse im Kreis 4 ist Zürichs bekannteste Ausgehmeile und frühere Rotlichtstrasse. Sie ist heute keine legale Strichzone. Die Zonenliste der Stadt nennt keine Zone im Kreis 4.

Im Januar 2025 stimmte das Stadtparlament mit 88 zu 20 für ein Postulat, das eine legale Strichzone an der Langstrasse verlangt. Der Stadtrat hat zwei Jahre für seinen Bericht, er ist also etwa im Januar 2027 fällig. Am 3. Oktober 2026 nennt die offizielle Liste weiterhin drei Zonen.

Hinweis

Wer an der Langstrasse um eine solche Dienstleistung nachsucht, kann gebüsst werden (PGVO Art. 17 Abs. 1 lit. a). Suchen Sie dort nicht danach.

Strichplatz Depotweg: was die Stadt dort betreibt

Der Depotweg ist ein umzäunter Platz mit zwölf Boxen: acht für Autos und vier kleinere mit Bett. Dazu kommen vier Plätze für eigene Wohnmobile der Sexarbeiterinnen (Anzahl Boxen: eine Quelle geprüft).

Nach den Platzregeln der Stadt ist der Platz nur für Fahrzeuge; Fussgänger sind nicht erlaubt (eine Quelle geprüft).

Vor Ort gibt es Information und Beratung, Gesundheitschecks, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen, Toiletten, Duschen und Krisenhilfe (eine Quelle geprüft).

Der Platz öffnete im August 2013, als die Strichzone am Sihlquai schloss. Er darf bis 2030 am Depotweg bleiben. Dort ist ein Tramdepot geplant, der neue Standort ist noch offen (eine Quelle geprüft).

Niederdorf: Strassen- und Fensterzeiten

Das Niederdorf ist die einzige Zone mit Fensterprostitution. Strasse 22 bis 2 Uhr, Fenster 19 bis 5 Uhr. Ein Club im Niederdorf gibt an, seit 1931 zu bestehen, und öffnet täglich von 12 bis 5 Uhr (eine Quelle geprüft).

Clubs und Studios: dorthin raten wir

Das meiste Angebot liegt drinnen. Unsere Liste zeigt Clubs im Kreis 1 (Niederdorf), im Kreis 2, im Kreis 3 rund um die Weststrasse und im Kreis 11 (Oerlikon), dazu Saunaclubs in den Gemeinden rund um die Stadt. Im Kreis 3 an der Weststrasse liegen zwei Clubs und ein Massagestudio wenige Gehminuten auseinander.

Ein Bordell braucht eine Salonbewilligung der Stadt (PGVO Art. 11). Ausgenommen ist ein Betrieb mit höchstens zwei Zimmern und höchstens einer weiteren Person (PGVO Art. 11 Abs. 2). Wer auf der Strasse arbeitet, braucht eine persönliche Bewilligung der Stadt (PGVO Art. 8).

Wofür Gäste gebüsst werden (PGVO Art. 17)

Die Busse trifft nicht nur die Sexarbeiterin. Auch wer ausserhalb einer Zone oder ihrer Zeiten auf der Strasse um eine solche Dienstleistung nachsucht oder sie in Anspruch nimmt, wird gebüsst (PGVO Art. 17 Abs. 1 lit. a). In leichten Fällen kann ein Verweis die Busse ersetzen (PGVO Art. 17 Abs. 2). Die Verordnung nennt keinen Betrag.

Hilfe und Beratung

  • Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich: Beratung zu Menschenhandel und für Migrantinnen
  • ACT212, die nationale Meldestelle bei Verdacht auf Menschenhandel, auf Wunsch anonym (eine Quelle geprüft)
  • Die Dargebotene Hand, Krisentelefon rund um die Uhr: 143
  • Opferhilfe Schweiz, Hilfe nach einer Straftat: 142 (eine Quelle geprüft)

Eine Quelle geprüft, noch nicht durch eine zweite bestätigt.

Quellen

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